Wissenswertes

Daten & Fakten

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JägerInnen

gehen in den Vorarlberger Jagdgebieten auf die Jagd. Der Frauenanteil in den Vorbereitungskursen zur Jagdprüfung beträgt mittlerweile ein Viertel und mehr.

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Kilo

pfannenfertiges Wildbret wird durch die Jagd in Vorarlberg jährlich gewonnen – ein wichtiger Beitrag zu einer gesunden und schmackhaften Ernährung!

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Jagdreviere

im Gesamtausmaß von über 285.000 Hektar bilden das vielfältige Jagdland Vorarlberg.

Für jedes Jagdjahr gibt es in jedem Jagdrevier in Vorarlberg einen Abschussplan der von der zuständigen Behörde genau vorgeschrieben wird. Dieser beeinhaltet welches und wieviel Wild erlegt werden darf bzw. muss, um dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu entsprechen und Schäden zu verhindern.

1919

wurde die Vorarlberger Jägerschaft gegründet.

Verein

Die Jägerschaft in Vorarlberg ist ein Verein und bezweckt die Förderung und Vertretung der Interessen der Jäger, deren jagdliche Fortbildung und Beratung sowie der Pflege des Weidwerks.

Jagdkarte

Ohne Ausbildung und Prüfungen ist das Ausüben der Jagd in Vorarlberg nicht möglich. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.

Fakt

35 Berufjäger leisten einen wesentlichen Beitrag für den Schutz der heimischen Lebensräume und ihrer Tierwelt.

Sie haben noch Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen weiter:

Jagdzeiten

Wildart Jagdzeit
Hirsche der Klasse I und IIB 16.08. – 15.11.
Hirsche der Klasse III 16.08. – 30.11.
Schmaltiere, nichtführende Tiere und Schmalspießer 01.06. – 31.12.
Führende Tiere und Kälber 01.07. – 31.12.
Mehrjährige Rehböcke 01.06. – 15.10
Schmalgeißen, Bockjährlinge und nichtführende Rehgeißen 01.05. – 31.12.
Führende Rehgeißen und Kitze 16.08. – 31.12.
Gamsböcke, Gamsgeißen und Gamskitze 01.08. – 31.12.
Steinböcke, Steingeißen und Steinkitze 01.08. – 15.12.
Murmeltier 16.08. – 30.09.
Feld- und Schneehasen 01.10. – 15.01.
Jungfüchse 01.05. – 28.02.
Füchse 01.07. – 28.02.
Jungdachse 01.05. - 31.01.
Dachse 01.07. – 31.01.
Haus- und Steinmarder 01.09. – 28.02.
Schwarzwild, Bisamratten, Marderhunde und Waschbären 01.04. – 31.03.
Schneehühner 01.10. – 31.12.
Fasane 21.09. – 31.01.
Ringeltauben 01.09. – 31.01.
Türkentauben 21.10. – 31.01.
Waldschnepfen 11.09. – 31.01.
Stock-, Krick-, Tafel- und Reiherenten 01.09. – 31.01.
Blässhühner 21.09. – 31.01.
Lachmöwen 01.09. – 31.12.
Höckerschwäne 01.09. – 30.09.

In den Randzonen (§ 35 Abs. 1 und 2 des Jagdgesetzes) gelten für das Rotwild abweichende Schusszeiten (siehe § 27 Abs. 3 der Jagdverordnung).

FOLGENDE WILDARTEN SIND GANZJÄHRIG ZU SCHONEN:

  • Hirsche der Klasse IIa
  • Hermeline, kleine Wiesel, Baum- und Edelmarder, Iltisse, Fischotter, Wildkatzen, Luchse, Wölfe und Bären
  • Auer- und Birkwild, Hasel- und Steinhühner, Rebhühner, Wachteln, Wildtauben mit Ausnahme der Ringel- und Türkentauben, Wacholderdrosseln, Schnepfen mit Ausnahme der Waldschnepfen, Taggreifvögel, Eulen, Rabenvögel, Schwäne mit Ausnahme der Höckerschwäne, Wildgänse, Wildenten mit Ausnahme der Stock-, Krick-, Tafel- und Reiherenten; Säger, Brachvögel, Reiher, Rohrdommeln, Störche, Regenpfeifer, Rallen mit Ausnahme der Blässhühner, Taucher, Möwen mit Ausnahme der Lachmöwen, alle anderen Sumpf- und Wasservögel.