Haarwild

Jagdbares Haarwild:

Schalenwild: Rot-, Reh-, Dam-, Gams-, Stein- und Schwarzwild.

Feldhase, Schneehase und wildes Kaninchen.

Murmeltier und Bisamratte.

Raubwild: Fuchs, Marderhund, Dachs, Baum- oder Edelmarder, Stein- oder Hausmarder, Iltis, Hermelin, kleines Wiesel, Fischotter, Waschbär, Wildkatze, Luchs, Wolf und Bär.

Gegenstand des Jagdrechts ist das Wild. Die oben angeführten Arten gelten nur dann als Wild, wenn sie wildlebend sind. Wildlebende Tiere sind Tiere, die sich in der freien Natur, außerhalb der Verfügungsgewalt des Menschen befinden. Tiere, die ganzjährig in Tiergärten, Wildparks oder sonstigen Gehegen gehalten werden, sind demnach nicht Wild. Auf sie ist das Jagdgesetz nicht anzuwenden.

Bisamratte

Bisamratte

Bär

Bär

Dachs

Dachs

Feldhase

Feldhase

Fuchs

Fuchs

Gamswild

Gamswild

Luchs

Luchs

Marderhund / Enok

Marderhund / Enok

Murmeltier

Murmeltier

Rehwild

Rehwild

Rotwild

Rotwild

Schneehase

Schneehase

Schwarzwild

Schwarzwild

Steinmarder

Steinmarder

Steinwild

Steinwild

Waschbär

Waschbär

Wolf

Wolf

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