Haftpflichtversicherung

Die Vorarlberger Jägerschaft hat bei der UNIQA-Versicherungs AG für seine Mitglieder folgende Versicherungen abgeschlossen:

Jagdhaftpflichtversicherung

die das Jagdgesetz obligatorisch vorsieht. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und/oder Sachschäden aus den Risiken der Jagd, des Besitzes und Gebrauches von Schusswaffen, der Haltung von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden und von bis zu zwei Beizvögeln, der Fangjagd, der Verwendung von Reviereinrichtungen.

Deckungssumme EUR 3.500.000,–. Geltungsbereich ganz Europa.

Jäger- und Hilfskräfte-Haftpflichtversicherung

für die Umsetzung der Wildfleisch-Verordnung.

Versichert sind die Folgen aus der Wildkörper- und Wildtier-Organkontrolle als Jäger und als fachlich besonders geschulte Hilfskraft.

Deckungssumme EUR 400.000,–. Geltungsbereich Vorarlberg.

Selbstbehalt

Pro Schadenfall ist ein Selbstbehalt von EUR 100,– vereinbart.

Schadenformular

Das Schadenformular zur Abwicklung finden Sie HIER (pdf zum ausdrucken)

UNIQA Sachversicherungen AG

Pol.Nr. 2267/000851-9

Im Schadensfall ihre Ansprechperson:
Herr Harald Dangel
6900 Bregenz, Rheinstraße 18
Tel. +43 (0)5574/406-418 DW
Fax +43 (0)5574/406-79418
E-Mail: harald.dangel@uniqa.at

Auslandsjagden

Für Auslandsjagden bietet UNIQA gemeinsam mit der Vorarlberger Jägerschaft einen einmaligen Service.

Fordern Sie eine Haftpflichtversicherungsbestätigung für folgende Länder in der jeweiligen Landessprache an:

  • Bulgarien
  • Deutschland
  • Frankreich
  • Großbritannien
  • Italien
  • Kroatien
  • Polen
  • Rumänien
  • Russland
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ukraine
  • Ungarn

Die Versicherungsbestätigungen bekommen sie unter folgender Kontaktadresse:
UNIQA-Landesdirektion Vorarlberg
Herrn Hermann Rein
Rheinstr. 18
6900 Bregenz

Eine Kopie ihrer gültigen Jagdkarte postalisch, per Fax (05574 40679412) oder per E-Mail: hermann.rein@uniqa.at, mit der Bitte um Ausstellung einer Versicherungsbestätigung -  Landessprache angeben – schicken. Sie bekommen die Versicherungsbestätigung auf die Restgültigkeit ihrer Jagdkarte (max. 6 Jahre) mit der Post zugeschickt.

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